Mein erster Gedanke beim Lesen des Antrages zur Änderung der Hauptsatzung war der uralte Spruch: Und sie predigten Wasser und tranken Wein. Sicher, die Aufwandsentschädigung für Suhler Stadträte ist im Vergleich zu anderen Kommunen sehr niedrig. Ich als Stadträtin der Freien Wähler habe diesen Verzicht, den wir ja auch von anderen verlangen, immer als meinen und den Beitrag unserer Fraktion zur Haushaltskonsolidierung angesehen. Ja, auch ich weiß, da kommt bei weitem kein Mindestlohn bezogen auf den Arbeitsaufwand raus. Aber Stadtratstätigkeit ist kein 450-€-Job zur Aufbesserung des Gehaltes oder der Rente. Es ist ein Ehrenamt.
Viele im Ehrenamt Tätige in der Jugend- und Sozialarbeit oder im Sport arbeiten ohne jegliche Vergütung zum Wohle unserer Kinder und Bürger oder sie arbeiten in ihrer Freizeit ebenfalls für eine minimale Aufwandsentschädigung. Wir müssen ja auch sehen, dass wir im Zuge des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bei Vereinen oder städtischen Einrichtungen wie Bibliothek oder Tierpark beträchtliche Einsparungen vornehmen mussten und sicher weiter müssen. Die Haushaltslage hat sich nicht geändert. Das Geld fehlt hinten und vorne. Jedes Jahr müssen wir wegen mangelnder Schlüsselzuweisungen und fehlender finanzieller Unterstützung städtischer Einrichtungen, die für die Region von immenser Bedeutung sind, in Erfurt als Bittsteller für Bedarfszuweisungen dastehen.
Was glauben Sie denn, liebe Stadträte, was unsere Bürger dazu sagen, wenn der Stadtrat unter Führung des Oberbürgermeisters das Geld mit dem Füllhorn über Stadtrat, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilräte und Beiräte ausschüttet? Es geht hier ja auch nicht um kleine Summen, sondern um einen jährlichen Betrag von rund 100 000 Euro. Aus Sparsamkeitsgründen haben wir z.B. vor Jahren die Position eines zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten gestrichen. Ex-OB Triebel und Bürgermeister Lamprecht sowie der jeweilige ehrenamtliche Beigeordnete haben wahrlich viele Termine an den Abenden und Wochenenden wahrgenommen. Warum soll das jetzt nicht mehr funktionieren? Auch die hatten Kinder! Sicher, Stadträte stöhnen mitunter zu Recht ob der Vielfalt und des Zeitaufwandes für die Erfüllung des Mandats. Aber ich kenne niemanden, der nicht bereit gewesen ist, für die in der Hauptsatzung festgelegten Beträge das Mandat wahrzunehmen.
Und wir wollen ehrlich bleiben. Das Landesverwaltungsamt hat uns ein Papier vorgelegt, in dem Höchstgrenzen für Aufwandsentschädigungen festgelegt sind. Das heißt ja nicht, dass wir uns diesen Höhen bis fast auf Kante nähern müssen. Auch 50 % dieser Höchstbeiträge erachtet das Amt noch für angemessen. Und, das möchte ich hier betonen, es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, die Aufwandsentschädigungen zu erhöhen, nicht um ein Muss.
Was sind die Beweggründe zur vorliegenden Beschlussvorlage? Möchte da vielleicht manch einer ein Argument haben, um Kandidaten auf seine Kommunalwahlliste zu bekommen? Wir Freien Wähler finden, Bürger, die aus monetären Beweggründen kandidieren, werden immer ihren persönlichen Vorteil vor das Allgemeinwohl stellen, sind also nicht für ein Stadtratsmandat geeignet.
Ich beantrage namentliche Abstimmung. Brigitte Günkel, Vereinsvorsitzende Freie Wähler Suhl